Historienmalerei

Ein Beispiel für Historienmalerei: Jan Matejko, Verabschiedung der Verfassung vom 3. Mai 1791 in Warschau, gemalt anlässlich ihres hundertjährigen Jubiläums 1891. Dargestellt ist, wie Mitglieder des Sejm unter dem Jubel der Einwohner Warschaus die Johanneskathedrale betreten, wo der Eid auf die soeben beschlossene Verfassung abgelegt werden soll. Im Mittelpunkt ist Sejmmarschall Stanisław Małachowski zu sehen, der von begeisterten Abgeordneten auf den Schultern getragen wird und den Verfassungstext schwenkt. Dem König Stanislaus II. August Poniatowski wird vom Maler nur eine Nebenrolle eingeräumt. Er ist am linken Bildrand (mit Hut) zu sehen, wie er seine Mätresse Elżbieta Szydłowska begrüßt.

Die Historienmalerei ist eine Kunstgattung, die ihre Ursprünge in der Renaissance hat.[1] In der Historienmalerei werden historische, religiöse, mythisch-sagenhafte oder literarische Stoffe auf einen ahistorischen Moment verdichtet dargestellt.

Als wichtiges Kennzeichen der Historienmalerei gilt, dass die dargestellten Hauptpersonen benennbar sind.[2] Oft steht im Mittelpunkt ein Held, eine als autonom handelnd dargestellte Einzelpersönlichkeit. Historienbilder dienen seiner absichtsvollen Verklärung, seiner Überhöhung und der Ausgestaltung eines Geschichtsmythos, nicht einer realistischen Darstellung eines vergangenen Geschehens. Sie wurden oft von Herrschenden in Auftrag gegeben, erworben oder ausgestellt.

  1. Der Gattungsname Historie oder Historienmalerei leitet sich etymologisch aus dem Wort historia oder auch istoria ab.
  2. Norbert Schneider: Historienmalerei / Vom Spätmittelalter bis zum 19. Jahrhundert, Böhlau Verlag, 2010, S. 11.