Hoheitsgebiet

Ein Hoheitsgebiet ist der Raum, innerhalb dessen ein Staat die Staatsgewalt (und damit seine Hoheitsrechte) ausübt.

Vom Hoheitsgebiet abzugrenzen ist das Staatsgebiet: In der Regel fallen Staats- und Hoheitsgebiet zusammen, doch kann es – wie etwa auf dem Grund diplomatischer Missionen (siehe Diplomatenstatus) oder aufgrund besonderer Vereinbarungen (z. B. im Falle von Guantanamo Bay auf Kuba) – auch Gebiete innerhalb eines Staatsgebietes geben, innerhalb dessen der jeweilige Staat – zugunsten eines anderen Staates oder eines anderen Völkerrechtssubjekts – keine Hoheitsgewalt ausübt. Diese Gebiete gehören dann zwar weiterhin zu seinem Staatsgebiet (es sind also keine exterritorialen Gebiete), nicht jedoch im engeren Sinne zu seinem Hoheitsgebiet. Schiffe auf Hoher See wiederum sind kein Teil des Staatsgebietes des Flaggenstaates, jedoch kann dieser dort (gemäß Art. 91 Seerechtsübereinkommen) seine ausschließlichen Hoheitsrechte ausüben.[1][2]

  1. Christoph Drösser: Schifffahrt: Gehört ein Schiff in internationalen Gewässern zum Territorium seines Flaggenstaats? In: Die Zeit, 31. März 2016 
  2. Sicco Rah: Asylsuchende und Migranten auf See staatliche Rechte und Pflichten aus völkerrechtlicher Sicht. Springer, Berlin 2009, ISBN 978-3-540-92930-7.